Jedes Pflegeheim mit einem Landesvertrag hat einheitlich und gesetzlich vorgeschriebene Kosten, die es verrechnen darf. Die Grundkosten sind also in jedem dieser Häuser gleich, und richten sich nach einheitlichen Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Grundbetreuung sowie einer Pflege-komponente, die sich aus der jeweiligen Pflegestufe zusammensetzt.
Die aktuellen Tagsätze gem. Stmk. Landesverordnung (LEVO-SHG)
Stand: 1. Jänner 2023
Zuerst wird das Einkommen beziehungsweise die Pension und das Pflegegeld herangezogen. Bleibt dann noch ein Betrag offen, zahlt das Land.
Grundsätzlich ist ein Einzug in ein Pflegeheim in jeder Pflegestufe möglich,
wobei das Land Heimkosten ab der Pflegestufe 4 übernimmt (außer die Heimbedürftigkeit wird in einer der niedrigeren Stufen zuerkannt).
Den Pflegebedarf stellen Pflegegutachter der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalten fest. Auch im Pflegeheim wird eine
Pflegebewertung zur Festsetzung der Einstufung durchgeführt.
Ja, denn davon werden ja die Heimkosten bezahlt. In jedem Fall bleibt dem Pflegebedürftigen aber Geld, über das privat verfügt werden kann: