Für die Bezahlung eines Pflegeheimplatzes wird das Pflegegeld, als auch 80% der Pension herangezogen. Übersteigen die monatlichen Kosten das Einkommen des Betroffenen so ist es möglich, dass Land oder SHV die Differenz übernimmt.
Für eine Kostenübernahme wird ein Sozialhilfeantrag in der Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen gestellt. Von dort aus wird der Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. das Sozialamt weitergeleitet, die dann über die Zuzahlung entscheidet.