COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV
Für den genauen Gesetztestext bitte
HIER anklicken!
- Während des Aufenthaltes im Heim und auf dem gesamten Heimgelände ist ausnahmslos eine FFP-2-Maske zu
tragen.
- Zutritt für Besucher*innen wie folgt:
- Geimpft oder genesen oder ANTIGEN-getestet (<24h) oder PCR-getestet
(<72h)
- Voranmeldung des Besuchs mind. 24 Stunden vorher:
- Mo - Fr von 10:00 - 14:00 Uhr > Tel.: 0316-492-820-0 (Verwaltung/Rezeption)
- Achtung: MONTAG ist kein Besuchstag.
- Dauer des Besuches: max. 60 min
- Besucherobergrenze: Pro Bewohner*in max. 2 Besucher*innen pro Besuch.
- Bei Besuchern, die sich nicht an die Maskentragepflicht halten, wird der Besuch sofort abgebrochen.
- Im Wiederholungsfall wird ein befristetes Hausverbot ausgesprochen.
Unsere Schutzmaßnahmen im
Bereich Personal:
- Unsere Mitarbeiter*innen werden TÄGLICH getestet (Stichwort: OMIKRON-Mutation und Risiko eines Impfdurchbruches vor der 3. Impfung).
- Mitarbeiter*innen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen VOR Dienstantritt einen gültigen PCR-Nachweis erbringen (Gültigkeit max. 72 Stunden).
- Regelmäßige Hygieneschulungen aller Mitarbeiter*innen.